Reithallenordnung

Benutzung der Reithalle
Die Benutzung der Reitanlage und der Reithalle ist nur Vereinsmitgliedern gestattet, die Reitanlagenbenutzungsgebühr entrichtet haben . Siehe Aushang. Das Betreten und Benutzen der Reitanlage geschieht auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder.

Sauberkeit
Pferdeäpfel, Hufdreck sind sofort zu entfernen - Vorraum, Stallgasse und Außenbereich sauber zu hinterlassen - Schaufel und Besen an den vorgesehenen Platz zurückstellen. Einrichtungen, Toilette und Reiterstübchen sind sorgsam zu behandeln und sauber zu halten - Mitgebrachte Gegenstände, Abfälle sind selbständig zu entsorgen.

Rauchen
Mit Ausnahme des Reiterstübchens ist das Rauchen in der Reithalle untersagt.

Hindernisse wegräumen
Hindernisse sind nach Gebrauch wegzuräumen (nicht auf die Bande)und ordnungsgemäß zu lagern.

Laufen lassen
Frei Laufen lassen der Pferde ist nur unter Aufsicht zulässig.

Schäden
Bei entstandenen Schäden an der Reitanlage, Hindernissen, Bande usw. ist der Hallenwart sofort zu verständigen.

Sicherheit
Es gelten die üblichen Bahnregeln wie zum Beispiel:
  • Tür frei
Vor Betreten (Verlassen) der Reitbahn ist generell "Tür frei" zu rufen. Erst nach Aufforderung die "Tür ist frei" darf die Halle betreten werden. Pferde sind an der Hand in die Bahn zu führen. Das Aufsitzen erfolgt nicht auf der Stallgasse, sondern erst in der Reitbahn und zwar auf der Mittellinie.
  • Halten oder Schritt reiten
Zum Halten oder Schritt reiten auf den 2. oder 3. Hufschlag wechseln. Der Hufschlag ist stets für Trab- und Galoppreiten freizumachen; hierbei ist ein Abstand von 2,5m ( 3 Schritt) einzuhalten.
  • Vorfahrt
Der Reiter, der sich auf der rechten Hand befindet, weicht dem "Gegenverkehr" aus. Ganze Bahn hat Vorrang vor Zirkel und Wechsellinie.
  • Longieren
Longieren ist nur erlaubt wenn der allgemeine Reitbetrieb nicht gestört wird. Bitte vorrangig den Außenplatz benutzen. Longieren ist bei mehr als zwei Reitern in der jeweiligen Reitbahn unzulässig.. Zu Zeiten des Reitunterrichtes auf Schulpferden und Voltigierunterrichtes darf grundsätzlich nicht longiert werden (siehe Wochenplan).
  • Kappenzwang
Für Jugendliche und Reitschüler, Reiter auf Schulpferden gilt Kappenzwang - das Tragen eines Reithelmes ist Pflicht.
 
Der Hallenwart ist vom Vorstand beauftragt die Einhaltung der Hallenordnung zu überwachen. Bei Zuwiderhandlung gegen die Reithallenordnung und die allgemeinen Sicherheitsvorschriften behält sich der Verein das Recht vor, Verwarnungen auszusprechen. Wiederholte Verwarnungen führen zum Ausschluss des Mitgliedes.
© 2010 Zucht-, Reit- und Fahrverein Schloss Holte e.V. | letzte Änderung: 24.04.2012 | nb